Die KMU-innovativ Förderung ist ein spezielles Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), das sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) richtet. Ziel des Programms ist es, die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit von KMUs zu stärken, indem es gezielt Forschungs- und Entwicklungsprojekte unterstützt. Die Förderung umfasst verschiedene Technologiefelder wie Biotechnologie, Medizintechnik, Informations- und Kommunikationstechnologien sowie Produktionsforschung. Durch die Bereitstellung von Zuschüssen sollen KMUs in die Lage versetzt werden, innovative Ideen schneller zur Marktreife zu bringen und ihre Marktposition nachhaltig zu verbessern.
Die KMU-innovativ Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der EU-Definition, die in Deutschland ansässig sind. Dazu zählen Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Neben den KMUs selbst können auch mittelständische Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen als Partner in Verbundprojekten teilnehmen. Wichtig ist, dass die Projekte einen klaren Forschungs- und Entwicklungsbezug haben und zur Stärkung der Innovationskraft des Unternehmens beitragen.
Im Rahmen der KMU-innovativ Förderung werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte unterstützt, die das Potenzial haben, innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln. Gefördert werden insbesondere Projekte in den Bereichen Biotechnologie, Medizintechnik, Informations- und Kommunikationstechnologien, Produktionsforschung sowie weitere zukunftsweisende Technologiefelder. Die Fördermittel können für verschiedene Phasen des Innovationsprozesses verwendet werden, einschließlich Machbarkeitsstudien, experimenteller Entwicklung und industrieller Forschung. Ziel ist es, die Markteinführung neuer Technologien zu beschleunigen und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nachhaltig zu stärken.
Die KMU-innovativ Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuwendungen und richtet sich nach den Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung sowie den einschlägigen Richtlinien des BMBF. Die Förderquote für gewerbliche Unternehmen beträgt maximal 50 % der förderfähigen Kosten und kann für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) um zusätzliche 10 % erhöht werden. Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen können bis zu 100 % ihrer vorhabenbezogenen Ausgaben gefördert bekommen, zuzüglich einer Projektpauschale von 20 % für Hochschulen. Die Höhe der Förderung hängt vom Charakter der geplanten Arbeiten ab: Je höher der Anteil an Forschungsarbeiten im Vergleich zu Entwicklungsarbeiten ist, desto höher fällt die Förderquote aus. Wichtig ist, dass die geplanten Aufwendungen angemessen und notwendig sind sowie zweckentsprechend eingesetzt werden. Es gibt keine festgelegte Obergrenze für die Fördersumme, sodass die Förderung flexibel an die Bedürfnisse des Projekts angepasst werden kann.
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